CORONA-AKTUELL

Änderungen der Corona-Verordnung BW zum 16. August 2021

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Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert und geändert

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Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Änderung an der Maskenpflicht ab dem 25. Januar

In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.

Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Im Einzelhandel
In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.
Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung.
Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bezieht sich auch auf Arbeitsorte. So gilt die Maskenpflicht auch wenn
ein Handwerker Arbeiten bei einem Kunden vor Ort ausrichtet und nicht dauerhaft ein Abstand von
mindesten 1,5 Metern eingehalten werden kann. Ab dem 25. Januar 2021 müssen auch hier mindestens
medizinische Masken getragen werden. Bei Atemschutzmasken (FFP2/KN95/N95) sind die
Arbeitsschutzbestimmungen im Umgang mit solchen Masken einzuhalten.

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Regelungen für den Lockdown in BW vom 11. bis 31.01.2021:

Regelungen

Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten

Corona Verordnung Baden-Württemberg

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Corona-Lockdown ab 16.12. Auswirkungen für das Handwerk

Wichtige Regelungen für Handwerker!

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Friseur-Innung - Corona Aktuell - Medizinisch notwendige Behandlungen

Friseur-Innung - Corona Aktuell - Lockdown ab 16.12.2020/Hausbesuche und Infos zur Beantragung von finanziellen Hilfen

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

"Ausbildungsplätze sichern" Änderungen bei Bundesprogramm

Die geänderten Förderrichtlinien zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ traten am 11. Dezember 2020 in Kraft.

Des Weiteren werden die Fördermaßnahmen Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie erweitert. Die Änderungen gelten auch rückwirkend, das bedeutet: Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden.

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Corona Bescheinigung Berufliche Tätigkeit (Ausgangsbeschränkung) MUSTER

Friseur-Innung-Corona Aktuell - Hot-Spot Regelung nun auch im Landkreis Heilbronn

Friseur-Innung-Corona Aktuell - Erste Information nach der Allgemeinverfügung

Friseur-Innung-Corona Aktuell - Widerspruch und Stellungnahme zur Corona-bedingten Schließung der Friseurbetriebe

Friseur-Innung-Corona Aktuell - Erste Information nach der Allgemeinverfügung

Friseur-Innung-Corona Aktuell - Hotspot-Erlass vom 4. Dezember 2020

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Antwort des Sozialministeriums auf unsere Stellungnahme vom 09.12.2020

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Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Corona: Bescheinigung berufliche Tätigkeit/Ausgangsbeschränkung

Derzeit gibt es in verschiedenen Kreisen zwischen 21:00 Uhr abends und 05:00 Uhr morgens eine Ausgangsbeschränkung. Zudem ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung auch tagsüber im Gespräch. Für die geltenden Ausnahmen ist im Falle einer Kontrolle eine Bescheinigung vorzulegen. Der beigefügte Vordruck (Anlage) wurde teilweise in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Heilbronn und weiteren erstellt. Dieser kann den Beschäftigten/Betroffenen im Bedarfsfall ausgestellt werden sofern berufliche oder sonstige Gründe vorliegen, die das Verlassen der Wohnung erforderlich machen. Laut Auskunft der Polizei können auch vergleichbare Bescheinigungen der Unternehmen verwendet werden, wenn diese den gleichen Inhalt haben. Der Vordruck hat dennoch keinen Anspruch auf rechtliche Haltbarkeit.

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Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Ab 11.12.2020 müssen Friseurbetriebe und Barbershops im Landkreis Heilbronn schließen

Aufgrund der hohen Infektionszahlen fällt nun auch der Landkreis Heilbronn unter die Hotspot-Regelung – das bedeutet, ab Freitag, 11.12.2020 müssen alle Friseur- und Barbershops geschlossen bleiben. Diese Regelung gilt bis 20. Dezember, eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich.

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Stellungnahme im SWR von Jens Schmitt, Obermeister der Friseur Innung, zur Corona-bedingten Schließung der Friseurbetriebe im Stadtkreis Heilbronn

Hier der Link zum Artikel https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/friseurinnung-kritisiert-neue-hotspot-strategie-100.html

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Info für Friseur-Betriebe ab 08.12.2020

Im Zusammenhang mit den aktuellen Verboten für Friseurbetriebe im Stadtkreis Heilbronn gibt es nach Rücksprache mit der Stadt Heilbronn derzeit folgende Infos:

1. Darf ich zu meinen Kunden fahren und dort die Serviceleistung erbringen?
Ja, wenn…
A. eine entsprechende Eintragung hierfür beim Gewerbeamt vorliegt. Ggf. halten Sie Rücksprache mit dem Gewerbeamt und ergänzen dies. Stadt HN Gewerbeamt: Tel. 07131 56-2038, E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de
B. der Kunde sich außerhalb des Stadtkreises Heilbronn befindet
C. der Kunde sich in einem Ort befindet, für den keine „Hot-Spot-Vorschriften“ gelten
D. der Betrieb beim Kunden alle Bundes- und Landesvorschriften sowie die Vorschriften des Stadt- oder Landkreises in dem sich der Kunde befindet einhält (z.B. Hygienemaßnahmen, nicht mehr als 2 Haushalte usw.)
Der Betrieb trägt hierbei jedoch alle Risiken.

2. Was kann ich im Betrieb tun?
A. Der Betrieb ist für Publikumsverkehr gesperrt
B. Inventur- und Renovierungsarbeiten können durchgeführt werden
C. Seminare/Schulungen der Mitarbeiter*innen durch den Betriebsinhaber können durchgeführt werden

3. Anfragen zur Rechtsauslegung können auch an die Stadt Heilbronn, T. 07131-564516 gerichtet werden.

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Corona Aktuell - Stadtkreis Heilbronn: Der Betrieb von Friseursalons und Barbershops ist ab 08.12.2020 untersagt

Die Allgemeinverfügung (gültig ab 8.12.2020) finden Sie unter: https://www.heilbronn.de/rathaus/aktuelles/details/artikel/ausgangsbeschraenkungen-ab-dienstag.html
Die wichtigsten Maßnahmen in der Übersicht:
• Veranstaltungen sind untersagt – bis auf wenige geregelte Ausnahmefälle, beispielsweise zur Religionsausübung, Bestattungen. Für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes werden im Einzelfall Auflagen erlassen.
• Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen nur aus triftigem Grund, beispielsweise berufliche Tätigkeit, Gang zum Arzt.
• „Maskenpflicht“ – Eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden:
-In den Fußgängerzonen der Heilbronner Innenstadt zwischen 7 Uhr und 20 Uhr.
-In Grundschulen und Kitas für das pädagogische Personal und sonstige Beschäftigte.
-Im Umkreis von 50 Metern um Schulen, Kitas im öffentlichen Raum montags bis freitags zwischen 7 Uhr bis 9 Uhr und 12 Uhr bis 17 Uhr.
-Auf Recyclinghöfen.
-auf Baustellen im Freien, soweit der Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
Bis auf die Regelung zu Baustellen gehen die Maskenpflichten über den Erlass des Landes hinaus.
• Zusätzlich zu §13 Abs. 2 Nr. 11 der CoronaVO ist DER BETRIEB VON FRISEURBETRIEBEN, BARBERSHOPS UND SONNENSTUDIOS UNTERSAGT.
• Der Einzelhandel darf keine besonderen Verkaufsaktionen mit Eventcharakter durchführen, beispielsweise Night-Shopping oder verkaufsoffene Sonntage.
• Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Nicht im selben Haushalt lebende Ehepartner und Lebenspartner zählen nicht mehr dazu.
• Sport- und Schwimmunterricht findet nicht mehr statt. Sportstätten werden auch für den Studienbetrieb sowie für Freizeit- und Individualsport vollständig geschlossen.
Die Allgemeinverfügung bleibt bis zum 20. Dezember in Kraft, es sei denn die 7-Tages-Inzidenz liegt fünf Tage in Folge unter dem Wert von 200 pro 100.000 Einwohner.

Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen

Friseur-Betriebe Corona Aktuell 07.12.2020 - Stadtkreis Heilbronn

Die Landesregierung B.W. hat unter anderem weitergehende Regelungen, insbesondere für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen sind die in der aktuellen Corona-Verordnung geregelten, umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals zu erweitern, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Dies erfolgt kurzfristig durch den Erlass zur Hotspotstratgie Sozialministeriums BW vom 04.12.2020. Dieser Erlass sieht u.a. vor, dass alle Friseurbetriebe, sowie Barbershops in den betroffenen Stadt- oder Landkreisen geschlossen werden müssen.

Dies könnte aktuell auch die Stadt Heilbronn betreffen. Die Entscheidung hierzu fällt am heutigen Montag, 07.12.2020. Friseurbetriebe im Landkreis Heilbronn oder Hohenlohekreis sind aktuell (noch) nicht betroffen. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200/100.000 Einwohnern liegt, würde man die Allgemeinverfügung wieder aufheben.

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Stabilisierungshilfe für Handwerksbetriebe mit Gastro-Bereich möglich

Die Stabilisierungshilfe Corona des Landes unterstützt Unternehmen aus der Gastronomie- und Hotelbranche, die in Folge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Da die Fördergrenzen für die Beantragung der Stabilisierungsgrenzen nun gesenkt wurden, können auch Handwerksbetriebe, die einen Teil ihres Umsatzes über gastronomische Angebote oder Catering erzielen, die Stabilisierungshilfe beantragen.

Dies betrifft vor allem Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien und Brauereien. Voraussetzung: Mindestens 30 Prozent des Umsatzes müssen normalerweise über den gastronomischen Bereich oder Catering erzielt werden. Für die Beantragung muss der Betrieb einen coronabedingten Liquiditätsengpass nachweisen. Zwingend erforderlich ist die Einbeziehung eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers.

Bei 30 bis 49 Prozent Umsatz mit gastronomischen Bezug liegen die Zuschüsse dann bei bis zu 2.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 1.000 Euro pro Mitarbeiter. Ab 30 Prozent gastronomischem Umsatz gibt es 3.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 2.000 Euro pro Mitarbeiter. Die Zuschüsse werden jeweils für maximal drei Monate gewährt – auch rückwirkend bis Mai. Achtung: Anträge können aktuell nur noch bis zum 20. November 2020 gestellt werden!

Weitere Angaben und Formulare finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Für das baden-württembergische Handwerk gibt die BWHM GmbH (0711/263709-151 oder mkeck@bwhm-beratung.de) zur Stabilisierungshilfe gerne Auskunft.

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Corona-Hilfen beantragen

BERLIN In der Corona-Krise können besonders belastete Unternehmen ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Dabei geht es um Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten wie Mieten – und zwar für die Monate September bis Dezember. Mit den Hilfen solle vor allem Firmen geholfen werden, die durch behördliche Anordnungen oder Vorschriften geschlossen seien oder nur mit halber Kraft fahren könnten.
Bund und Länder haben bereits beschlossen, die Überbrückungshilfen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Für die Überbrückungshilfen hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Davon wurden laut Wirtschaftsministerium aber erst 1,2 Milliarden Euro bewilligt. dpa
HEILBRONNER STIMME v. 22.10.2020 Seite 9

Vordrucke Aktuell

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen

Arbeitgeberbestätigung - Ausgangssperre Bestätigung für Arbeitnehmer -unverbindliches Muster

Bescheinigung Berufspendler

Finanzielle Unterstützung für Unternehmer

PM 25.03.20 Finanzministerium BW - Steuerliche Erleichterungen

Antrag Steuererleichterung

Infos zu Steuererleichterungen BW

Kurzarbeitergeld und Qualifizierung - Fragen und Antworten

Faktenblatt zu den Hilfsangeboten der L-Bank für Unternehmen in B.-W., die durch den C.-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten

Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Informationen und Unterstützung für Unternehmen

Arbeitsrechtliche Fragen zum Corona-Virus

Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Online-Antrag zum Kurzarbeitergeld

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Corona-Virus: Wichtige Infos, Hotlines, Hilfen

Merkblatt Infektionsschutz

Zivilrechtliche Folgen eines durch den Corona-Virus bedingten Betriebsstillstand

Informationshinweise zum Corona-Virus

Leitfaden des BDA

Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen

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Corona - Auswirkungen auf das Prüfungswesen im Handwerk

Prüfungen und Corona - Informationen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

Prüfungen und Corona - Anlage